Schulbetrieb, ab 22. November

von Franziska Pfennig
21. November 2021

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

Grundsätzliches

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich. Jede Schülerin und jeder Schüler, die/der in die Schule kommen will, kann unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen.
  • Schulen sind ein kontrollierter Ort. h. das bestehende engmaschige Testsystem bleibt aufrecht. Schüler/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, und Pädagog/inne/n sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren. Es findet kein flächendeckendes Distance-Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
  • Die Schüler/innen sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben grundsätzlich selbst verantwortlich.
  • Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
  • Bereits angekündigte Schularbeiten finden in der Regel wie geplant statt.

Hygiene und Präventionsmaßnahmen

Mund-Nasen-Schutz

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen. (zumindest MNS)
  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
  • Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

Testungen

  • Alle Schüler/innen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen zweimal mit Antigen-Test und mindestens einmal pro Woche mittels PCR-Test.
  • Darüber hinaus hat die Schulleitung in allen Klassen, in denen ein Schüler bzw. eine Schülerin mittels PCR-Test positiv getestet wird, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den auf die Feststellung folgenden fünf Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest durchführen.

Aktueller Erlass
unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb