Elterninformation Fr., 18. September 2020

von Jean-Paul Majerus
18. September 2020

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuelle Situation möchte ich euch bitten ab Montag folgendes zu beachten:

  • Laut neuester Information dürfen derzeit keine Klassenforen / Elternabende abgehalten werden. Sobald wir eine Lösung für diese Situation gefunden haben, werden sich die Klassenlehrerinnen mit euch in Verbindung setzen.
  • Zutritt ins Schulhaus bitte nur nach telefonischer Voranmeldung unter: 0677/63577252
  • Alle Person im Schulhaus sind verpflichtet einen Mundnasenschutz zu tragen. Siehe folgenden Auszug aus dem Corona Update der Bildungsdirektion:
    Für alle Schulen – „Verweigerung“ von Maskentragen und anderer Maßnahmen

    Bei der Krisenmanagement-Adresse langen in diesen Tagen viele Anfragen von Schulen zu vorgefertigten, aus dem Internet downloadbaren Formularen ein, mit denen Erziehungsberechtigte den Schulen Maßnahmen in Zusammenhang mit Corona untersagen wollen. Dabei gibt es zwei Arten von Verweigerung:

    a)    Tragen von Mund-Nasen-Schutz: Dazu ist festzuhalten, dass durch die COVID-19-Schulverordnung 2020/21 eindeutig die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume geregelt ist. Sollten sich Schülerinnen oder Schüler nicht an die Vorgaben der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 halten, indem sie auf Veranlassung der Eltern das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigern, stellt dies laut § 4 Abs. 3 der Verordnung eine Pflichtverletzung dar, der mit den Instrumenten des Schulrechts begegnet werden kann (z.B. Verwarnung, Suspendierung etc.).

    Nur bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes kann eine Schülerin oder ein Schüler von der Maskenpflicht befreit werden.

    Bitte beachten Sie aber: Wenn es sich offensichtlich um Gefälligkeits- bzw. Scheinatteste handelt, die ein Arzt oder eine Ärztin nicht ausstellen darf, weil er bzw. sie die Patientinnen oder Patienten nicht kennt und diese nicht bei ihm bzw. ihr in Behandlung sind, sind die Atteste nicht zu akzeptieren (wie z.B. jene von Dr. Peer Eifler, dessen unerlaubtes Vorgehen bereits durch die Medien bekannt ist).

    b)    Tests und Desinfektionsmittel:

    aa)  Tests werden an Schülerinnen und Schülerinnen ohnehin nicht durchgeführt (ausgenommen die Gurgeltests an 20 ausgewählten Schulen, die aber freiwillig sind).

    bb)  Desinfektionsmittel müssen von den Schülerinnen und Schülern nicht verpflichtend verwendet werden. Händewaschen mit Wasser und Seife ist ausreichend.

    Manche Erziehungsberechtigte verlangen von den Schulen schriftliche Bestätigungen, dass sie den Inhalt der vorgelegten Formulare zur Kenntnis genommen hätten. Stellen Sie bitte keine solchen Bestätigungen aus.
  • Im Krankheitsfall eines Kindes, bitten wir um einen Anruf bei der Klassenlehrerin. Diese wird dann die Direktion und die Tagesbetreuung darüber informieren. Auch Corona Verdachtsfälle müssen der Schule gemeldet werden.

  • Die Bildungsdirektion steht und 0800/100360 für Fragen im Zusammenhang mit Corona im Schulwesen für Schüler, Eltern und Lehrer von MO – DO von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und am 
    FR von 7:30 Uhr – 14:00 Uhr zur Verfügung!

    Mit freundlichen Grüßen 
    Karin Frischmann